6 Jul Keine Kommentare hansebautechnik.de Hausbau ,

Wie wir bereits informiert haben, wurde im Zuge der neuen Verbraucherrichtlinie auch die Kündigungsfrist bei Ratenkrediten neu geregelt. Es gilt demnach nicht mehr die gesetzliche 6-Monats-Klausel sondern die Kündigung kann jederzeit erfolgen. Der Ratenkredit ist somit jederzeit rückzahlbar / ablösbar. Die Banken können jedoch eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen.